Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aufgrund technischen Versagens, aus Sicherheitsgründen, aufgrund von behördlicher Anordnung, Erkrankung oder Verhinderung des/der Künstler/s oder schlechter Witterung, insbesondere Regen, Hagel oder Sturm, abzusagen. Die Absage kann bis 60 Minuten nach der angekündigten Beginnzeit erfolgen. Die Entscheidung obliegt ausschließlich der Festspielleitung und erfolgt von dieser vor Ort. Daher kann vor 20.00 Uhr keine Auskunft darüber erteilt werden, ob die Veranstaltung stattfindet, oder abgesagt werden muss. Telefonische Anfragen, ob eine Veranstaltung stattfindet, können daher keinesfalls beantwortet werden. Der Veranstalter behält es sich darüber hinaus vor, Unterbrechungen der Vorstellung von bis zu 45 Minuten vorzunehmen, um die gesamte Aufführung des Stückes zu ermöglichen. Weiters kann von Seiten des Veranstalters eine Verkürzung des Stückes oder eine Abänderung des im Programmheft angeführten Szenenablaufs vorgenommen werden, sofern dadurch der Inhalt des Stückes nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Kartenrückersatz:
Im Falle des Abbruchs bis zur 60. Spielminute einer bereits begonnenen Veranstaltung oder im Falle einer Absage vor Spielbeginn können die jeweiligen Original-Eintrittskarten bis zu einem Monat nach dem geplanten Veranstaltungsdatum zur Refundierung des Kartenpreises beim Veranstalter retourniert werden. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Refundierung des Kartenpreises nicht mehr möglich. Im Falle der Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderung werden jedenfalls keine Spesen (z.B. Anfahrt, Hotel, Vorverkaufsgebühren oder Versandspesen) ersetzt. Bei einer Spieldauer von mehr als 60 Minuten ist jeglicher Ersatz ausgeschlossen. Ein vorzeitiges Verlassen der Veranstaltung (z. B. wegen ungeeigneter Regenbekleidung) oder ein Nichterscheinen aufgrund einer schlechten Wetterprognose, berechtigt nicht zum Ersatz des Kartenpreises, wenn die Aufführung gespielt wird.